Pornos, gewaltverherrlichende und rechtsradikale Filme, Musik und Bücher.
Ebay soll Angebote schärfer auf jugendgefährdende Inhalte prüfen und diese sperren, entschied der Bundesgerichtshof ( Az I ZR 18/04)
Darüber hinaus soll das Internet-Auktionshaus darauf achten, dass nicht andere Verkaüfer die gesperrten Artikel erneut anbieten.
Der IVD hatte Klage erhoben.
Dumm nur wie ich fnde, dass diese beanstandeten Artikel zwischen Juli 2001 und Mai 2002 angeboten wurden.
O-Ton Ebay: Wir haben unsere Sicherheits- Software in den vergangenen Jahren ständig aktualisiert und suchen aktiv nach Angeboten, die vom Marktplatz herunternehmen müssen.
Fazit: Im rasanten Internet- Zeitalter haben die Mühlen der Justiz wohl etwas zu langsam gemahlen. Wie sooft.
Freitag, 17. August 2007
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