Sonntag, 20. April 2008

optionrating.com

[Trigami-Review]


Betreiber von Optionrating.com ist mit der Schweizer Fabware GmbH ein Unternehmen für Finanzsoftware.

Empfehlenswert? ja


Die Website http://www.optionrating.com/ bietet dem Nutzer den Dienst, Optionen zu bewerten und somit
die für seine Anlagestrategie geeignetesten Optionen zu entdecken. Entwickelt wurde sie vom
bekannten Schweizer Software-Unternehmen FabWare.
Sinn des neuartigen Portals ist die Risikominimierung beim Kauf von Optionen.

Für die Nutzung des Dienstes legt der Kunde ein Passwort fest; als Benutzername dient seine
E-Mail-Adresse; diese Regelung ist günstig, da ein Merken eines zusätzlichen Nutzernamens
nicht erforderlich ist. Wer möchte, kann den Benutzernamen nach der Anmeldung aber auch
ändern.
Nach Registrierung und Bestätigung seiner eMail-Adresse kann man sich auf der Webseite des
Anbieters einloggen und hat die Auswahlmöglichkeit zwischen

* einer kostenlosen einwöchigen Mitgliedschaft
* einer 3 monatigen Mitgliedschaft für 87 €
* einer 12 monatigen Mitgliedschaft für 228 €

Das Tool bietet eine immense Hilfe bei der Wahl des richtigen Titels. Optionrating.com ist
eine hervorragende Ergänzung zu den gängigen, von den meinsten Banken angebotenen Tools im Rahmen des eBanking und macht süchtig auf mehr!”

In den Allgemeinen Geschäfstbedingungen wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nicht voll
geschäftsfähige Personen diesen Dienst nicht nutzen dürfen. Für die Haftung wird bestimmt,
dass Optionrating die höchstmögliche Sorgfalt walten lässt, korrekte Informationen zu geben;
ein Schadenersatz bei unrichtigen Angaben oder fehlerhaften Bewertungen wird jedoch
ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gerichtsstand ist in jedem Fall Zürich; alle Verträge
unterliegen dem Schweizer Recht.
Zusätzlich weist der Betreiber darauf hin, dass er nicht für technisch bedingte Ausfälle der
Seite haftet.
Die gegebenen Informationen stellen in keiner Weise Handlungsaufforderungen dar, sondern
dienen nur der Information.
Bewertung: Die Navigation der Website ist einfach; die erhaltenen Daten erscheinen
plausibel. Die Bewertungen der Optionen erfolgen auf faire und nachvollziehbare Art.
Die Einschränkungen in der Haftungsfrage sind gängige Praxis bei nahezu allen Publikationen,
die Aktien oder Optionen bewerten. Fair wäre der Hinweis, dass die Einschränkung der Haftung
nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gilt, auch wenn von den Betreibern sicher eine
sorgfältige Prüfung aller Mitteilungen erwartet werden kann.
Ein ganz klarer Kritikpunkt ist die Nichtnennung des Preises auf der Website. Sicher, der
Kunde kann sich nach einer Anmeldung innerhalb einer Woche wieder abmelden und bezahlt
nichts. Dennoch möchten sicherlich einige Nutzer schon vor einer probeweisen Anmeldung
wissen, welche Kosten auf sie zukommen können; das Risiko, dass ein Teil davon die
kostenlose Testphase nicht nutzt, ist kaum größer als die, dass Anmeldungen auf Grund der
fehlenden Kosten-Information nicht erfolgen.
Nützlich ist diese Website in jedem Fall, da sie die Gefahr einer Fehlentscheidung beim
Spekulieren mit Optionen schon alleine dadurch reduziert, dass dem Anleger eine Vielzahl an
nützlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Preiswerter als viele gedruckte
Börsenratgeber ist dieses Angebot ebenfalls; vor allem ist es durch die Kommunikation via
E-Mail schneller und aktueller.
Tatsächlich kann jeder Anleger mit Hilfe des neuen Angebotes die für ihn idealen Optionen
finden.

Als nächstes wählt man den Markt aus, an dem der Titel gehandelt wird, der einen
interessiert. Die Auswahl fällt auf den DAX. Es erscheint eine Liste der DAX-Werte von denen
man sich für SAP entscheiden. Man landet auf einer Übersichtsseite aller angebotenen
SAP-Optionen.
Hier kann man nun einstellen wie sich der Basiswert (also die SAP-Aktie) meiner Meinung nach
entwickeln wird. Nun entscheidet man sich für Testzwecke zu der Meinung dass SAP 10% steigen
wird und gibt ein, dass man ein risikoorientierter Anleger ist.
Sofort schlägt einem das System einige ausgewählte Optionen vor. Unter anderem (an erster
Stelle) eine Call-(also Kauf-)Option, die von Goldman-Sachs (SAP/GOSA Opt 08) angeboten
wird. Man kann sich aus der angezeigten Übersicht also Optionen aussuchen, für die man sich
interessiert.

Leider kann man die interesanten Optionen bei Optionrating.com nicht kaufen, dazu muß man zu seinem Online-Broker wechseln und die entsprechenden Option erwerben (die ISIN wird bei
Optionrating angezeigt und kann per Copy&Paste beim Broker eingegeben werden…).

Für die technisch interessierten Leser hier noch ein paar Stichworte zu den verwendeten
Technologien: Das Option Rating System ist eine web-basierte Applikation, welche mit
folgenden Sprachen und Frameworks entwickelt wurde.
Verbesserungsvorschläge und Kritikpunkte:

° Die Preise sind leider nicht sofort erkennbar
° Die Suchfunktion funktionierte im Test nicht
° Es wäre wünschenswert Links zu den gängigen Onlinebrokern hinter den
einzel Optionen einzubinden, dann könnte man bequem zur Seite des Brokers
wechseln und die Option erwerben.
° Bei Aufruf der Optionrating.com Webseite ohne www. http://optionrating.com)
erscheint ein Zertifikatfehler
der unerfahrene User verunsichern könnte und ggf.unseriös wirkt…

Mein Fazit

Da ich bisher kein Freund von Derivaten bin und als Anfänger eher in Basiswerte direkt
investiere, bleibt es für mich wohl bei einem einmaligen Test des angebotenen Dienstes. Für
Anleger die “in Optionen machen” ist der angebotene Service aber meiner Meinung nach eine
gute Sache.

Es gilt natürlich im Einzelfall abzuwägen , ob sich die doch relativ hohen Kosten für die
Nutzung von Optionrating.com rechnen

Freitag, 4. April 2008

Lidl ließ Mitarbeiter bespitzeln

Darf mein Chef mich am Arbeitsplatz überwachen?

Bespitzelungsskandal bei Lidl. Wie der Stern aufdeckte, sollen Mitarbeiter des Lebensmittel-Discounters im vergangenen Jahr von ihren Vorgesetzten ausspioniert worden sein Datenschützer sind entsetzt. Aber wo fängt unerlaubte Überwachung eigentlich an?

Auch kleine Büroangestellte, müssen damit rechnen, dass der Chef einiges mitbekommt: Das private Surfen in der Mittagspause, das Telefonat mit der Frau oder der ein oder andere Briefumschlag, den sie mitgehen lassen.

Er könnte Kameras installiert haben oder Programme haben, mit denen er jederzeit auf Ihren Bildschirm gucken oder die Telefonabrechnung kontrollieren kann. Aber darf er das auch?

Dr. Martin Römermann, Experte der Arbeitsrechtskanzlei Ulrich Weber & Partner in Berlin:

Darf eine Kamera installiert werden?

„Soweit ein Betriebsrat besteht, sind seine Mitbestimmungsrechte zu achten. Die systematische Überwachung der Arbeitsleistung per Video ist wegen des permanenten Überwachunsgdrucks grundsätzlich unzulässig, auch bei erkennbaren Kameras. In sicherheitsrelevanten Tätigkeitsbereichen (Kassenbereich) kann eine ständige Videokontrolle zulässig sein. Die Verwendung heimlicher Kameras gegenüber Arbeitnehmern ist nahezu ausgeschlossen. Der konkrete Verdacht einer nicht anders aufklärbaren Straftat kann deren vorübergehende Verwendung aber rechtfertigen.“

Freizeit ausspionieren durch Detektiv

„Die Privatsphäre und damit das sogenannte außerdienstliche Verhalten darf grundsätzlich nicht ausgespäht werden. Besteht aber für den Arbeitgeber bei einer vorgetäuschten Krankmeldung der konkrete Verdacht einer Arbeitsvertragsverletzung, ist der Verdacht nicht anders betriebsintern auszuräumen und ein Nachweis nicht anders möglich, kann der Einsatz des Detektivs zulässig sein. Schlimmstenfalls muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber dann sogar die Kosten dafür ersetzen.“

Darf die Telefonrechnung überprüft werden?

„Ja, insbesondere wenn ausschließlich die betriebliche Nutzung gestattet ist, hat der Chef ein betriebliches Interesse daran, die Einhaltung dieser Vorgabe zu überprüfen (Anzahl, Zeitpunkt, Dauer, Einheiten). Er darf aber keine konkrete Daten der Gesprächszielteilnehmer speichern und verwenden. Sein Interesse kann sich nur darauf beziehen, ob privat telefoniert wurde und wie lange, nicht mit wem.

Darf die private Nutzung verboten werden?

Ja, der Arbeitgeber darf die private Nutzung von Telefon, Computer und Fax verbieten. Diese Grundsatzfrage, ob er die private Nutzung gestattet, kann er sogar ohne Mitsprache des Betriebsrats entscheiden.“

Darf der Chef meine Telefongespräche abhören?

„Das Mit- oder Abhören von Telefonaten ist grundsätzlich unzulässig. Der Mitarbeiter darf sich in der Regel auf die Vertraulichkeit seines Wortes verlassen. Nur zur Verhinderung einer Straftat oder Aufklärung besonders schwerer Arbeitspflichtverletzungen kann dies ausnahmsweise möglich sein. Heimliche und damit unzulässige Mitschnitte sind nicht vor Gericht verwertbar. Das heimliche Aufzeichnen privater Gespräche ist sogar strafbar. Das Mithören von Gesprächen zu Ausbildungszwecken im Beisein der Arbeitnehmer ist dagegen zulässig.“

LIDL

„Bei Lidl nicht mit EC-Karte zahlen“

Die heimlichen Videoaufnahmen beim Discounter Lidl schockten ganz Deutschland. Jetzt warnen Verbraucherschützer die Kunden vor der Zahlung mit EC-Karte. Denn mit den „unsichtbaren“ Kameras, die auch in Nähe der Kassen installiert sind, könnten die beauftragten Sicherheitsfirmen die Geheimnummern ausspähen.

„Wir raten den Kunden dringend ab, bei Lidl mit EC-Karte und Pin-Geheimnummer zu zahlen“, sagte Hartmut Straub, Jurist bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen der „Süddeutschen Zeitung“. Die Discounter-Kette hatte in einem Schreiben an seine Kunden zugegeben, dass die „Aufzeichnung Ihrer Pin-Eingabe nicht vollständig auszuschließen“ sei.

Dies sei „ein Eingeständnis dafür, dass die Kameras offensichtlich über genügend Auflösung verfügen, um den Pin-Code zu erkennen“, so Markus Saller, Justiziar der Verbraucherzentrale Bayern.

Jetzt will der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob gemeinsam mit dem Discounter ein neues Konzept zur Videoüberwachung entwickeln. Er plädiert für sichtbare Kameras, denn „damit würden nicht nur die Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern und Kunden geschützt, sie haben auch eine abschreckende Wirkung“, so Jacob. Auf Videoüberwachung der Verkaufsräume will Lidl eigenen Angaben zufolge nicht verzichten. Die Videobänder würden aber täglich gelöscht.