Samstag, 11. August 2007

Aktuelle Urteile

Ich finde an diesen Urteilen kann und muss man sich orientieren, wenn man sich schützen will oder muss.

Termin nicht eingehalten- Arzt muss zahlen
Nicht nur der Patient muss zahlen, wenn er einen Termin versäumt oder nicht rechtzeitig absagt.
Im umgekehrten Fall gilt das Gleiche für den Arzt.
Eine Partientin hatte ihren Augenarzt auf Schadenersatz verklagt. Dieser hatte den Termin für eine Operation nicht eingehalten.
Das Landgericht Oldenburg befand: Auch der Arzt hat eine Mitwirkungs- und Sorgfaltspflicht. Wenn er schuldhaft einen abgesprochenen Termin nicht einhält, kann dies Schadensersatzansprüche des Patienten auslösen.
Aktenzeichen 8 S 515/06

Berufskleidung waschen- Finanzamt beteiligt sich
Wenn Sie im Job Berufskleidung tragen und diese in der heimischen Waschmaschine reinigen, können Sie die Kosten fürs Säubern, Trocknen und Bügeln als Werbungskosten absetzen. Wie viel Sie dafür ausgeben, dürfen Sie nach Auffassung des Finanzgerichts Münster schätzen. Die Richter bestätigten damit die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes.
Aktenzeichen VI R 53/92

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